Beratungsbesuche
Beratungsbesuche in Krefeld
L&L Pflegedienst – Zuhause leben!
Professionelle Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben gemäß § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI halb- oder vierteljährlich die Verpflichtung, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Außerdem haben Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und die, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, halbjährlich einen Anspruch auf einen professionellen Pflegebesuch.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die nach § 45a Absatz 4 SGB XI regelmäßig bis zu 40% des Pflegesachleistungsbetrages für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag umwidmen (Umwidmungsbetrag) haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch.
Qualifiziertes Fachpersonal & umfassende Beratung
Unser Pflegeteam steht Ihnen bei allen Fragen rund um Beratungsbesuche zur Seite – sprechen Sie uns einfach an.
L&L Pflegedienst Krefeld
Wir sind Ihr Pflegedienst in Krefeld und Umgebung. Ziel unserer Arbeit ist es, pflege- und hilfsbedürftige Menschen, gleich welcher Herkunft und Religion, in ihrer gewohnten Umgebung zu pflegen und zu begleiten.