Beratungsbesuche

Startseite » Beratungsbesuche

Beratungsbesuche in Krefeld

L&L Pflegedienst – Zuhause leben!

Professionelle Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen, haben gemäß § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI halb- oder vierteljährlich die Verpflichtung, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Außerdem haben Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und die, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, halbjährlich einen Anspruch auf einen professionellen Pflegebesuch.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die nach § 45a Absatz 4 SGB XI regelmäßig bis zu 40% des Pflegesachleistungsbetrages für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag umwidmen (Umwidmungsbetrag) haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch.

Qualifiziertes Fachpersonal & umfassende Beratung

Unser Pflegeteam steht Ihnen bei allen Fragen rund um Beratungsbesuche zur Seite – sprechen Sie uns einfach an.

Beratungsbesuche vom Pflegedienst L&L

L&L Pflegedienst Krefeld

Wir sind Ihr Pflegedienst in Krefeld und Umgebung. Ziel unserer Arbeit ist es, pflege- und hilfsbedürftige Menschen, gleich welcher Herkunft und Religion, in ihrer gewohnten Umgebung zu pflegen und zu begleiten.